Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

Düsseldorf & bundesweit

Als Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf beraten wir Mandanten in Düsseldorf und bundesweit individuell und kompetent.

  • Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht
  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen tausend Fällen außergerichtlich und vor Gericht
  • Erfahrung aus über 15 Jahre Strafverteidigung
  • Schneller persönlicher Termin

In Notfällen 24/7 erreichbar!

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. steht Ihnen im strafrechtlichen Notfall jederzeit zur Verfügung, insbesondere bei Festnahme, Freiheitsentziehung, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Haftbefehl, Vorladung als Beschuldigte(r).

Unsere Expertise im Strafrecht

  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung
  • Erfahrung aus mehr als 3000 Strafverfahren

  • Umfangreiche Erfahrung aus mehr als 1000 Verteidigungen vor Gericht

  • Umfangreiche Kenntnisse des materiellen und formellen Strafrecht

  • Ein Fachanwalt für Strafrecht braucht vor seiner Benennung zum Fachanwalt für Strafrecht „nur“ 60 Fälle in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung. Rechtsanwalt | Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. verteidigt in mehr als 200 strafrechtlichen Verfahren pro Jahr

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen Rechtsanwalt für Strafrecht &  Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungstaktik für jeden Einzelfall

  • Je nach Einzelfall ist die oberste Priorität es nicht zu einem Gerichtsverfahren (etwa durch Anklageerhebung oder Erlass eines Strafbefehls) kommen zu lassen. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren steht an erster Stelle

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung und Verteidigung. Es besteht keine Ortsgebundenheit, d.h. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. verteidigt nicht nur in Düsseldorf, sondern in ganz Deutschland, insbesondere in Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen etc.

  • Durch zahlreiche Strafverteidigungen vor Gericht kennt Rechtsanwalt für Strafrecht &  Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. die meisten Richter und Richterinnen in und um Düsseldorf und kann zu den jeweiligen Eigenschaften und Verhandlungsführungen auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in der Presse

Eine kleine Übersicht von Presseberichten über Strafverfahren, in welchen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in den letzten Jahren verteidigt hat.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Düsseldorf & bundesweit

Als Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf verteidigt B. Dimsic, LL.M. bei nahezu allen strafrechtlichen Delikten bundesweit.

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger besteht unsere Aufgabe darin, im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht, ungerechtfertigte Vorwürfe von Ihnen abzuwenden und bei berechtigten Vorwürfen eine angemessene, niedrige Strafe zu erwirken.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sind wir mit den Besonderheiten eines jeden Strafverfahrens bestens vertraut. Abhängig von der jeweiligen Verfahrenssituation bieten wir jedem einzelnen Mandanten eine auf seine besondere Situation abgestimmte und maßgeschneiderte Verteidigung an, die von Absprachen und Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bis zu hartem strafprozessualem Kampf alles aufbieten kann, was die Situation abverlangt.

Ein Strafverfahren bedeutet eine hohe emotionale Belastung. Für den Beschuldigten bedeutet dies neben dem Verlust des Ansehens häufig auch, dass seine soziale und berufliche Existenz bedroht ist. Im schlimmsten Fall drohen Untersuchungshaft oder die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. In diesen Fällen benötigen Sie einen kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger, der Sie professionell im Strafprozess begleitet. Die Aufgaben des Strafverteidigers beginnen bereits im Ermittlungsverfahren, um einen fairen Prozess von Anfang an zu gewährleisten. Daher gilt die Devise: Je eher der Beschuldigte einen Strafverteidiger hinzunimmt, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Während des gesamten Strafverfahrens werden Sie von uns sowohl in Düsseldorf als auch bundesweit vertrauensvoll beraten und effektiv vertreten.

Unsere Tätigkeit als Anwalt Strafrecht umfasst unter anderem die umfassende Mandantenbetreuung in allen Phasen eines Strafverfahrens – angefangen bei Durchsuchungen und vorläufigen Festnahmen, über Zeugenvernehmungen und Beratungen im Jugend- oder Verkehrsstrafrecht, bis hin zur Unterstützung in der Strafvollstreckung. Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung im Prozess, stehen Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite und klären Sie über strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit einer Privat- oder Firmeninsolvenz auf. Sie können jederzeit ein persönliches Gespräch vereinbaren, um strafrechtliche Fragen kurzfristig zu besprechen. Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie in jedem Stadium des Verfahrens – also auch bereits im Ermittlungsverfahren – das Recht, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden, der Ihnen beratend zur Seite steht.

Im Strafverfahren wird grundsätzlich zwischen Pflicht- und Wahlverteidigern unterschieden. Ein Pflichtverteidiger wird in der Regel vom Gericht bestellt, während ein Wahlverteidiger vom Angeklagten selbst beauftragt wird. Besonders in Fällen der notwendigen Verteidigung ist es entscheidend, sich an einen im Strafrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt zu wenden – etwa wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, ein Berufsverbot droht, die Tat als besonders schwer eingestuft wird, die Sach- oder Rechtslage komplex ist oder Sie sich nicht selbst verteidigen können.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne empfangen wir Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unserem Büro in Düsseldorf (Am Hackenbruch 19, 40231 Düsseldorf). Beratungen können jedoch auch gerne telefonisch oder per Video-Call erfolgen.

Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf verteidigt Sie B. Dimsic, LL.M. bei nahezu allen strafrechtlichen Delikten bundesweit.

Mehr zum Strafrecht erfahren Sie hier: Strafrecht Wiki, Strafverteidiger Wiki, Delikte im Strafrecht, anwalt.de, Anwalt für Strafrecht, Anwalt für Strafrecht bei Google, Amtsgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorfr, JVA Düsseldorf

Mehr erfahren Sie auch hier: Anwalt für Strafrecht

Sie suchen einen Strafverteidiger?

  • Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

  • Sofort-Hilfe im Strafrecht
  • Kompetent und effizient mit der Erfahrung aus vielen tausend Fällen außergerichtlich und vor Gericht
  • Erfahrung aus über 15 Jahre Strafverteidigung
  • Schneller persönlicher Termin
  • Gute Erreichbarkeit

Unser Beratungsablauf

Im Strafrecht stehen wir unseren Mandanten bei Bedarf 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung.

1. Unverbindliche Kontaktaufnahme

Nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf und schildern Ihr Anliegen. Sie können anrufen, eine Mail oder WhatsApp schreiben. Je nach Fall vereinbaren wir kurzfristig einen Besprechungstermin. In den meisten Fällen können wir einen Termin noch am gleichen tag vereinbaren, insbesondere wenn es um dringende Angelegenheiten geht.

2. Bestellung und Akteneinsicht

Nach Vollmachtserteilung bestellen wir uns bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht und beantragen Akteneinsicht. Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, gehen Sie dort bitte nicht ohne vorherige Akteneinsicht hin. Wir sagen den Termin ab und beantragen zunächst Akteneinsicht, denn erst nach Akteneinsicht sind wir und Sie „auf Augenhöhe“ mit der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

3. Besprechung und Taktik

Nach Erhalt der Akte werden wir diese bearbeiten und sodann mit Ihnen besprechen. Das weitere Vorgehen ist dann abhängig vom Einzelfall. Regelmäßig ist es im Ermittlungsverfahren das Ziel mit einer schriftlichen Einlassung die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Sollte dies aufgrund der Einzelheiten des Falls nicht gelingen, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Wir beraten und verteidigen bei folgenden Straftaten

Verkehsstrafrecht

  • Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315c StGB

  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen – § 315d StGB

  • Trunkenheit im Verkehr – § 316 StGB

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – § 315b StGB

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis – § 21 StVG

  • Fahren unter Drogeneinfluss oder Medikamenten – ebenfalls § 316 StGB

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“, „Unfallflucht“) – § 142 StGB

  • Fahrlässige Tötung (im Straßenverkehr) – § 222

  • Fahrlässige Körperverletzung (im Straßenverkehr) – § 229

  • Unterlassene Hilfeleistung – § 323c StGB

  • Fälschung von Fahrzeugscheinen oder Kennzeichen – §§ 267 ff. 274 StGB

  • Kennzeichenmissbrauch – § 22 StVG

  • Fahren ohne Haftpflichtversicherung – § 6 PflVG

Straftaten gegen die Person

  • Mord – § 211 StGB

  • Totschlag – § 212 StGB

  • Körperverletzung – § 223 StGB

  • Gefährliche Körperverletzung – § 224 StGB

  • Misshandlung von Schutzbefohlenen – § 225 StGB

  • Schwere Körperverletzung – § 226 StGB

  • Körperverletzung mit Todesfolge – § 227 StGB

  • Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB

  • Menschenhandel – § 232 StGB

  • Freiheitsberaubung – § 239 StGB

  • Erpresserischer Menschenraub – § 239a StGB

  • Geiselnahme – § 239b StGB

  • Nötigung – § 240 StGB

  • Bedrohung – § 241 StGB

  • Tötung auf Verlangen – § 216 StGB

  • Schwangerschaftsabbruch – § 218 StGB

  • Aussetzung mit Todesfolge – § 221 StGB

  • Fahrlässige Tötung – § 222 StGB

Vermögensdelikte

  • Diebstahl – § 242 StGB

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls – § 243 StGB

  • Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl – § 244 StGB

  • Schwerer Bandendiebstahl – § 244a StGB

  • Unterschlagung – § 246 StGB

  • Raub – § 249 StGB

  • Schwerer Raub – § 250 StGB

  • Raub mit Todesfolge – § 251 StGB

  • Räuberischer Diebstahl – § 252 StGB

  • Erpressung – § 253 StGB

  • Räuberische Erpressung – § 255 StGB

  • Hehlerei – § 259 StGB

  • Gewerbsmäßige und bandenmäßige Hehlerei – § 260 StGB

  • Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte – § 261 StGB

  • Betrug – § 263 StGB

  • Computerbetrug – § 263 StGB

  • Subventionsbetrug – § 263b StGB

  • Kapitalanlagebetrug – § 264a StGB

  • Kreditbetrug – § 265b StGB

  • Untreue – § 266 StGB

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – § 266a StGB

  • Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten – § 266b StGB

Sexualdelikte

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen – § 174 StGB

  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung – § 177 StGB

  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen – § 182 StGB

  • Exhibitionistische Handlungen – § 183 StGB

  • Erregung öffentlichen Ärgernisses – § 183a StGB

  • Verbreitung pornografischer Inhalte – § 184 StGB

  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte – § 184b StGB

  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte – § 184c StGB

  • Ausbeutung von Prostituierten – § 184b StGB

  • Zuhälterei – § 184g StGB

  • Sexuelle Belästigung – § 184i StGB

Weitere Delikte

  • Urkundenfälschung – § 267 StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten – § 269 StGB

  • Mittelbare Falschbeurkundung – § 271 StGB

  • Falschbeurkundung im Amt – § 272 StGB

  • Urkundenunterdrückung – § 274 StGB

  • Sachbeschädigung – § 303 StGB

Häufige Fragen zum Strafrecht (FAQ)

Die Kosten für einen Strafverteidiger können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom konkreten Vorwurf, dem Umfang des Verfahrens, der Komplexität und Schwierigkeit und der Erfahrung des Anwalts. Durchschnittliche Stundensätze können zwischen 200 EUR und 400 EUR oder mehr liegen. Oft werden auch pauschale Vergütungsvereinbarungen getroffen. Fragen Sie gerne unverbindlich bei uns nach.

Ein Strafverteidiger ist immer auch zugleich Rechtsanwalt, allerdings ist nicht jeder Rechtsanwalt auch Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwälte für Strafrecht bzw. Strafverteidiger weisen eine besondere Expertise in allen Rechtsfragen rund um das Strafverfahren bzw. das Strafrecht auf. Im besten Fall hat der Strafverteidiger, wie z.B. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M., Erfahrung aus vielen hunderten oder gar tauschenden Strafverfahren und kann diese Erfahrung nutzen um das bestmögliche Ergebnis herauszuholen. In der Regel kennen Strafverteidiger den Staatsanwalt oder die entscheidenden Gerichte und Richter / Richterinnen. Darüber können “Zivilrechtler” oder Rechtsanwälte aus anderen Rechtsgebieten vielleicht gute Schriftsätze verfassen, bekommen aber gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und nicht zuletzt den Gerichten “den Mund nicht auf”. Ein Strafverteidiger muss verbal dagegenhalten und die Rechte seiner Mandanten konsequent verteidigen.

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es ratsam sein kann, zu einem Strafverteidiger zu gehen: Wenn Sie beschuldigt werden, vor einer Verhaftung, bei Vorladungen, während der Ermittlungen, bei rechtlichen Fragen, für rechtliche Beratung. Grundsätzlich ist es stets klug, so frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen angemessen geschützt werden. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie darüber informieren, wie Sie am besten vorgehen sollten.

Einfache Antwort: Ja. Sobald Sie wissen, dass gegen Sie eine Ermittlungsverfahren wird, nicht zuletzt wenn Ihnen eine Vorladung als Beschuldigter oder Beschuldigte zugeht, sollten Sie einen Strafverteidiger aufsuchen. Je eher desto besser. In keinem Fall sollten ohne Akteneinsicht Angaben bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen. Der Grund ist einfach: Sie wissen überhaupt nicht “was in der Akte steht”, d.h. welche Aussagen anderer Personen oder Beweismittel gegen Sie vorliegen. Er wenn diese nach Akteneinsicht bekannt sind, kann der Sachverhalt aufgearbeitet und strafrechtlich geprüft werden. Hierauf basierend erfolgt dann die Strafverteidigung durch eine individuelle strafrechtliche Taktik / Strafverteidigung.

Bei einer Strafanzeige oder einem Tatverdacht müssen die Ermittlungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft,  als Strafverfolgungsbehörde diesem Anfangsverdacht nachgehen. Plötzlich erhält man eine Vorladung als Beschuldigter oder es findet überraschend eine Hausdurchsuchung statt. In der Regel bedeutet dies, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wenn man als Bürger mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, ist die erste Reaktion Unsicherheit und Angst vor den Konsequenzen. Dabei bedeutet es im ersten Schritt nur, dass ein Anfangsverdacht besteht. Es ist keineswegs schon sicher, dass auch wirklich Anklage gegen Sie erhoben wird. Genau jetzt ist Ihr Fachanwalt für Strafrecht von elementarer Bedeutung. Ein guter Strafverteidiger kann Ihnen helfen, die Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfahren zu erreichen, sodass es gar nicht mehr zu einem Hauptverfahren vor Gericht kommt.  Das Ziel Ihres Strafverteidigers zu diesem Zeitpunkt ist, eine Anklage abzuwenden.

Sie als Beschuldigter kennen zumeist weder Ihre Pflichten noch Ihre Rechte in einem Verfahren, umso wichtiger ist die frühe Hinzunahme eines Strafverteidigers, denn dieser hat auch frühzeitig das umfassende Recht auf die Einsicht in die Ermittlungsakten. Gemäß § 160 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, auch Umstände zu ermitteln, die zur Entlastung des Beschuldigten dienen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht als Verteidiger beauftragten, kann dieser dabei behilflich darin sein, dass die Staatsanwaltschaft auch entlastende Umstände verfolgt. Auch Verstöße bei der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gehören zum Aufgabenbereich eines erfahrenen Strafverteidigers.

Das Wichtigste zum Schluss: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Bei der ersten polizeilichen Vernehmung, aber auch im fortgeschrittenen Ermittlungsverfahren sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Ein einmal gegebener Hinweis oder eine zu frühe Einlassung Ihrerseits den ermittelnden Behörden gegenüber, können Sie später nur schwerlich zurücknehmen. Warten Sie auf Ihren Rechtsanwalt. Nicht nur, wenn Sie Bedenken haben sich mit einer Aussage selbst zu belasten.

Ein Pflichtverteidiger hat als Strafverteidiger die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Wahlverteidiger. Ein Pflichtverteidiger ist dann vom Gericht zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch keinen (Wahl-) Strafverteidiger hat, aber ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe von 1 Jahr) vorgeworfen wird oder ein Bewährungswiderruf in anderer Sache droht. Der Beschuldigte hat das Recht, sich einen Strafverteidiger auszusuchen, der ihm dann vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Im Übrigen gehen die Kosten für eine Pflichtverteidigung nur im Jugendstrafrecht zu Lasten der Staatskasse. Grundsätzlich hat ein verurteilter Erwachsener die Kosten, die sein Pflichtverteidiger von der Staatskasse ersetzt erhält, zu tragen.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Ein guter Strafverteidiger kennt sich nicht nur mit allen materiell-rechtlichen und strafprozessualen Fragen aus, sondern ist auch in der Lage, seinen Mandanten in Konfliktsituationen gegenüber den Ermittlungsbehörden zur Seite zu stehen. Ein Prozess ist emotional für viele belastend und schwierig. Ein Strafverteidiger begleitet seine Mandanten durch diesen Prozess und steht ihnen zur Seite.

Mit dem Strafrecht will der Staat die elementaren Werte unserer Gesellschaft schützen. Das ist ein hoher ethischer Anspruch, dem wir mit den folgenden Kernpunkten unserer Philosophie einer guten Strafverteidigung gerecht werden wollen. Ein guter Strafverteidiger ist insofern der, der das Recht verteidigt und der Verwirklichung des Rechtsstaats dient. Ein guter Strafverteidiger ist aber auch der, der sich die Zeit nimmt, den Mandanten zuhört, der die nötige Empathie besitzt, um diese ernst zu nehmen und der sich vor allem um die bestmögliche Lösung für Ihr individuelles Problem verdient macht und Ihre Rechte durchsetzt. Die Verteidigung beginnt hierbei im besten Fall bereits im Ermittlungsverfahren. Eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, ist ein Problem, das Sie in die Hände eines guten Strafverteidigers legen sollten, der für Sie auch bei weiteren drohenden Ermittlungsmaßnahmen, wie der Durchsuchung oder Festnahme, schnell tätig werden kann. Sie benötigen in dem Fall dringend einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger, der sie in einem Strafverfahren verteidigen kann.

Die Verteidigung im Strafrecht ist ein ganz individueller Prozess, der zugeschnitten ist auf den ganz konkreten Fall und die Beweissituation sowie auf den einzelnen Mandanten.

Regelmäßig wird zunächst Akteneinsicht genommen, der Sachverhalt und die belastenden Beweise gesichtet und juristisch geprüft. Danach erfolgt die gemeinsame Erarbeitung einer individuellen Taktik. Regelmäßig werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen “erfolgreichen” Ausgang des Verfahrens gestellt. Im besten Fall kommt es bereits nicht zu einer Anklage und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so werden die Mandanten effektiv verteidigt.

Im Verkehrsstrafrecht, z.B. bei einer Trunkenheitsfahrt oder einer Drogenfahrt ist es äußerst wichtig frühzeitig Akteneinsicht zu erhalten. Bereits ganz zu Beginn des Verfahrens können ganz besondere Weichen gestellt und Maßnahmen eingeleitet werden, damit mögliche Konsequenzen auch für die Fahrerlaubnis bzw. den Führerschein so gering wie möglich bleiben.

Hier finden Sie Ihren Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in der Presse

Eine kleine Übersicht über Presseberichte von Strafverfahren, in welchen Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in den letzten Jahren verteidigt hat.

Anwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. in den sozialen Medien

Rechtsanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger B. Dimsic, LL.M. veröffentlicht regelmäßig Beiträge auf Instagram und TikTok.

Verteidigung im Strafrecht – auch in Ihrer Stadt

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Strafrecht bundesweit. Egal in welcher Stadt. Es ist einfach und unkompliziert. Sprechen Sie uns unverbindlich an!

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Informationen über Düsseldorf

Eine Stadt mit Charme, Geschichte und moderner Lebensqualität

Düsseldorf, eine Stadt mit einer reichen Geschichte und lebendigen Kultur, hat ihren ganz eigenen Charme. Die Metropole am Rhein ist nicht nur eine moderne Wirtschaftshochburg, sondern auch ein Ort, der eine Fülle an Attraktionen und Erlebnissen bietet.

Architektur und Sehenswürdigkeiten am Rhein

Die Architektur von Düsseldorf ist faszinierend und vielfältig. Sie reicht von modernen Wolkenkratzern bis hin zu historischen Bauten. Die Rheinpromenade ist ein beliebter Ort, um die Aussicht auf den Fluss und die Skyline der Stadt zu genießen. Die Altstadt, oft als „die längste Theke der Welt“ bezeichnet, ist bekannt für ihre gemütlichen Brauhäuser und traditionellen Kneipen.

Kunst, Kultur und Mode in Düsseldorf

Düsseldorf ist auch ein bedeutendes Zentrum für Kunst und Kultur. Das Kunstmuseum K20 beherbergt eine beeindruckende Sammlung moderner Kunst, während die K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen zeitgenössische Werke präsentiert. Die Stadt ist auch für ihre Mode bekannt und beheimatet viele renommierte Designer und Modenschauen.

Kulinarik: Typisch Düsseldorfer Spezialitäten

Die Gastronomieszene in Düsseldorf ist vielfältig und bietet eine breite Palette von internationaler Küche bis hin zu regionalen Spezialitäten. Probieren Sie unbedingt die köstlichen Rheinischen Spezialitäten wie Rheinischer Sauerbraten oder die berühmte Düsseldorfer Senfrostbraten.

Shopping-Erlebnisse von exklusiv bis regional

Düsseldorf bietet auch hervorragende Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere auf der exklusiven Königsallee, die mit luxuriösen Boutiquen und Geschäften lockt. Der Carlsplatz ist ein lebhafter Markt, auf dem frische Lebensmittel und lokale Produkte angeboten werden.

Leben in Düsseldorf: Infrastruktur, Daten und Fakten

Insgesamt ist Düsseldorf eine lebendige und vielseitige Stadt, die für ihre Gastfreundschaft und Lebensqualität geschätzt wird. Mit einer modernen Infrastruktur, einer reichen Kultur und einer pulsierenden Atmosphäre ist Düsseldorf definitiv einen Besuch wert.

Bevölkerung: Zum 31. Dezember 2022 lebten 629.047 Einwohner in Düsseldorf.

Stadtteile hat Düsseldorf

Düsseldorf hat folgende Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort, Derendorf, Golzheim, Unterbilk, Friedrichstadt, Oberbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Kalkum, Angermund, Wittlaer, Unterrath, Lichtenbroich, Rath, Mörsenbroich, Düsseltal, Flingern Nord, Flingern Süd, Lierenfeld, Eller, Vennhausen, Unterbach, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl, Benrath, Urdenbach, Hassels, Reisholz, Holthausen, Itter, Himmelgeist, Wersten

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